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Patienteneinwilligung – Hinweise für die Praxis

Version 2.0

Zuletzt aktualisiert:

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Was Sie erhalten

Zwei druckfertige PDFs für Ihre Patientinnen und Patienten, jeweils auf Deutsch und auf Englisch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

  • Einwilligung: ausdrucken, unterschreiben lassen, in der Patientenakte ablegen.
  • Aushang für das Wartezimmer: ausdrucken und gut sichtbar aufhängen.

Sie müssen nichts ergänzen. Die Einwilligung nennt die Höchstfrist von 90 Tagen für Texte. So stimmt sie für jede Aufbewahrungsfrist, die Sie in Nixi AI unter „Einstellungen › Datenschutz“ einstellen (1–90 Tage, Standard: 30 Tage).

Rechtsgrundlage

Die Dokumentation selbst beruht auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG und der ärztlichen Dokumentationspflicht (§ 630f BGB). Die Einwilligung betrifft die Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 StGB) und schafft Transparenz.

Eine Schweigepflichtentbindung für Nixi AI ist nicht erforderlich: Nixi AI ist als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB über den „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)“ zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einwilligung enthält deshalb bewusst keine Schweigepflichtentbindung.

Im Praxisalltag

  • Vor der ersten Aufnahme holen Sie die Einwilligung ein und bewahren das unterschriebene Original in der Patientenakte auf.
  • Ablehnung und Widerruf vermerken Sie mit Datum in der Patientenakte und dokumentieren danach ohne Aufnahme.
  • Minderjährige und betreute Personen: Kann die Patientin oder der Patient nicht selbst wirksam einwilligen, unterschreibt die gesetzliche Vertretung.
  • Video- und Telefonsprechstunde: Holen Sie die Einwilligung vor Beginn der Aufnahme ein und dokumentieren Sie in der Akte, wann und in welcher Form sie erteilt wurde.
  • Weitere anwesende Personen wie Angehörige, Begleitpersonen oder Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden mit aufgezeichnet. Informieren Sie sie vor der Aufnahme und nehmen Sie nicht auf, wenn jemand widerspricht.

Datenschutzinformation Ihrer Praxis

Die Einwilligung nennt die Rechte der Patientinnen und Patienten nur kurz. Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO – einschließlich Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch – gehören in die Datenschutzinformation Ihrer Praxis. Ergänzen Sie dort den Einsatz von Nixi AI.

Aktualisierung

Verwenden Sie stets die aktuelle Fassung und ersetzen Sie ausgedruckte Formulare und den Aushang, sobald sich die PDFs ändern.

Weitere Unterlagen

„Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)“, „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)“, „Liste der Unterauftragsverarbeiter“ und „DSFA-Orientierungshilfe“ finden Sie im Dienst unter „Einstellungen › Datenschutz“ oder auf Anfrage an privacy@nixiai.ai; AVV und Liste der Unterauftragsverarbeiter außerdem unter www.nixiai.ai/legal.

Kontakt

Nixi AI GmbH, Adolfsallee 14, 65185 Wiesbaden · Datenschutz: privacy@nixiai.ai · www.nixiai.ai Datenschutzbeauftragter von Nixi AI: Proliance GmbH, Dominik Fünkner, Leopoldstr. 21, 80802 München · datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de