Inhalt
So gehen Sie vor
- Aushang aufhängen. Drucken Sie den Aushang aus und hängen Sie ihn im Wartezimmer gut sichtbar auf. Der Aushang informiert Ihre Patienten. Er ersetzt die Einwilligung nicht.
- Vor der ersten Aufnahme unterschreiben lassen. Drucken Sie die Einwilligung aus, lassen Sie sie unterschreiben und legen Sie das Original in der Patientenakte ab.
- Bei einem Nein ohne Aufnahme dokumentieren. Lehnt jemand ab oder widerruft, vermerken Sie das mit Datum in der Akte und dokumentieren ohne Aufnahme weiter.
Alle drei PDFs gibt es auf Deutsch und auf Englisch.
Sie müssen nichts ergänzen. Die Einwilligung nennt die Höchstfrist von 90 Tagen für Texte und passt damit zu jeder Frist, die Sie in Nixi AI unter „Einstellungen › Datenschutz“ wählen (1–90 Tage, Standard: 30 Tage).
Sonderfälle
- Minderjährige und betreute Personen: Kann jemand nicht selbst wirksam einwilligen, unterschreibt die gesetzliche Vertretung.
- Video- und Telefonsprechstunde: Holen Sie die Einwilligung vor der Aufnahme ein und vermerken Sie in der Akte, wann und wie sie erteilt wurde.
- Weitere Personen im Raum: Angehörige, Begleitpersonen oder Dolmetscher werden mit aufgezeichnet. Informieren Sie sie vorher. Widerspricht jemand, nehmen Sie nicht auf.
Häufige Fragen aus der Praxis
- Reicht der Aushang? Nein. Vor der ersten Aufnahme unterschreibt der Patient die Einwilligung.
- Muss ich bei jedem Termin neu fragen? Nein. Die Einwilligung gilt für die Gespräche mit Ihrer Praxis, bis der Patient sie widerruft.
- Wie widerruft ein Patient? Mündlich oder schriftlich, ein Wort genügt. Das Widerrufsformular ist nur für Ihre Unterlagen. Vermerken Sie den Widerruf mit Datum in der Akte. Was schon dokumentiert ist, bleibt in der Patientenakte.
- Was, wenn jemand ablehnt? Sie dokumentieren wie gewohnt, ohne Nachteile für den Patienten.
- Wie läuft es am einfachsten? Geben Sie die Einwilligung bei der Anmeldung zusammen mit den übrigen Unterlagen aus. Ein Satz genügt: „Wir dokumentieren das Gespräch mit Nixi AI. Hier steht, was mit Ihren Daten passiert. Möchten Sie unterschreiben?“
Diese Hinweise erklären den Umgang mit unseren Unterlagen. Fragen zu Ihrer Praxis klärt Ihr Datenschutzbeauftragter.
Warum eine Einwilligung
Die Dokumentation selbst ist durch Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG und die ärztliche Dokumentationspflicht (§ 630f BGB) gedeckt. Die Einwilligung braucht es für die Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 StGB).
Eine Schweigepflichtentbindung ist nicht nötig. Nixi AI ist als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB über den „Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)“ zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihre Datenschutzinformation
Ergänzen Sie in der Datenschutzinformation Ihrer Praxis den Einsatz von Nixi AI. Dorthin gehören auch die vollständigen Rechte nach Art. 13 DSGVO, die die Einwilligung nur kurz nennt.
Aktualisierung
Nutzen Sie immer die aktuelle Fassung. Ändern sich die PDFs, tauschen Sie Ausdrucke und Aushang aus.
Weitere Unterlagen
AVV, TOM, Liste der Unterauftragsverarbeiter und DSFA-Orientierungshilfe finden Sie im Dienst unter „Einstellungen › Datenschutz“ oder auf Anfrage an privacy@nixiai.ai. AVV und Liste der Unterauftragsverarbeiter stehen auch unter www.nixiai.ai/legal.
Kontakt
- Nixi AI GmbH: Adolfsallee 14, 65185 Wiesbaden
- Datenschutz: privacy@nixiai.ai
- Website: www.nixiai.ai
- Datenschutzbeauftragter: Proliance GmbH, Dominik Fünkner, Leopoldstr. 21, 80802 München
- E-Mail des Datenschutzbeauftragten: datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de